AGB
Liefer- und Zahlungsbedingungen des Ingenieurbüros Keil Systemtechnik
1. Die AGB, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich, sofern nicht ausdrücklich vom Ingenieurbüro Keil Systemtechnik etwas anderes schriftlich bestätigt wurde. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen werden auch dann verbindlich, wenn entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden von uns nicht ausdrücklich abgelehnt wurden.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Der Kunde hat einen Sachmangel gegenüber dem Ingenieurbüro Keil Systemtechnik unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen.
3. Mit der Übergabe der Ware an ein Versandunternehmen, der Zusendung in Mailform oder der Angabe eines Downloadlinks gilt die Ware als geliefert.
4. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, so weit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, so weit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandener und noch entstehender Forderungen des Ingenieurbüros Keil Systemtechnik bleibt die gelieferte materielle und geistige Ware Eigentum des Ingenieurbüros Keil Systemtechnik. Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bezahlt sind. Der Kunde tritt mit der Bestellung alle sich aus dem Weiterverkauf ergebenden Forderungen an das Ingenieurbüros Keil Systemtechnik ab, das die Abtretung mit der Annahme der Bestellung annimmt.
6. Die Rechnungsbeträge sind, falls nichts anderes auf den Rechnungen vermerkt ist, sofort und ohne Abzug fällig. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten in Höhe von mindestens 5,00 Euro sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Falls dem Ingenieurbüro Keil Systemtechnik ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist das Ingenieurbüro Keil Systemtechnik berechtigt, diesen geltend zu machen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden dem Ingenieurbüro Keil Systemtechnik Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Insolvenz), ist das Ingenieurbüro Keil Systemtechnik berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorkasse auszuliefern.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dorsten.
8. Für den Geschäftsverkehr mit ausländischen Kunden gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kaufgesetze und des UN-Übereinkommens zum internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
9. Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bedient sich das Ingenieurbüro Keil Systemtechnik einer Datenverarbeitungsanlage und speichert, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, Kundendaten. Der Kunde nimmt davon Kenntnis und willigt ein, dass das Ingenieurbüro Keil Systemtechnik seine Kundendaten erfasst, speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
10. Alle dem Ingenieurbüro Keil Systemtechnik zur Verfügung gestellten und daraus resultierenden Konstruktionsunterlagen werden unter Umständen in einer Referenzliste textlich und/oder bildlich öffentlich gemacht. Der Kunde kann dem schriftlich jederzeit widersprechen.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Der Kunde hat einen Sachmangel gegenüber dem Ingenieurbüro Keil Systemtechnik unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen.
3. Mit der Übergabe der Ware an ein Versandunternehmen, der Zusendung in Mailform oder der Angabe eines Downloadlinks gilt die Ware als geliefert.
4. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, so weit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, so weit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5. Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandener und noch entstehender Forderungen des Ingenieurbüros Keil Systemtechnik bleibt die gelieferte materielle und geistige Ware Eigentum des Ingenieurbüros Keil Systemtechnik. Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bezahlt sind. Der Kunde tritt mit der Bestellung alle sich aus dem Weiterverkauf ergebenden Forderungen an das Ingenieurbüros Keil Systemtechnik ab, das die Abtretung mit der Annahme der Bestellung annimmt.
6. Die Rechnungsbeträge sind, falls nichts anderes auf den Rechnungen vermerkt ist, sofort und ohne Abzug fällig. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten in Höhe von mindestens 5,00 Euro sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Falls dem Ingenieurbüro Keil Systemtechnik ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist das Ingenieurbüro Keil Systemtechnik berechtigt, diesen geltend zu machen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden dem Ingenieurbüro Keil Systemtechnik Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Insolvenz), ist das Ingenieurbüro Keil Systemtechnik berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorkasse auszuliefern.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dorsten.
8. Für den Geschäftsverkehr mit ausländischen Kunden gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kaufgesetze und des UN-Übereinkommens zum internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
9. Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bedient sich das Ingenieurbüro Keil Systemtechnik einer Datenverarbeitungsanlage und speichert, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, Kundendaten. Der Kunde nimmt davon Kenntnis und willigt ein, dass das Ingenieurbüro Keil Systemtechnik seine Kundendaten erfasst, speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
10. Alle dem Ingenieurbüro Keil Systemtechnik zur Verfügung gestellten und daraus resultierenden Konstruktionsunterlagen werden unter Umständen in einer Referenzliste textlich und/oder bildlich öffentlich gemacht. Der Kunde kann dem schriftlich jederzeit widersprechen.
Haftungsausschluss - PC Fernwartung und Support
11. Die Fernwartung erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
12. Die Firma Keil Systemtechnik betreibt die Fernwartung mit der höchstmöglichen Sorgfalt. Für eintretende Schäden haftet die Firma Keil Systemtechnik nur insoweit, als ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
13. Die Sicherung aller Daten (incl. Betriebssystem und Software) obliegt ausschließlich dem Auftragsgeber. Die Firma Keil Systemtechnik
übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste, die im Rahmen einer Fernwartung erfolgen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Erträgen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche sind auf denjenigen Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
Stand: 19.04.2020
12. Die Firma Keil Systemtechnik betreibt die Fernwartung mit der höchstmöglichen Sorgfalt. Für eintretende Schäden haftet die Firma Keil Systemtechnik nur insoweit, als ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
13. Die Sicherung aller Daten (incl. Betriebssystem und Software) obliegt ausschließlich dem Auftragsgeber. Die Firma Keil Systemtechnik
übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste, die im Rahmen einer Fernwartung erfolgen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Erträgen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche sind auf denjenigen Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
Stand: 19.04.2020